Urlaubsregelungen
Als Grenzgänger haben Sie Anspruch auf Urlaub nach den Regeln des Landes, in dem Sie arbeiten.
Auf der Webseite von Workindenmark bekommen Sie alle Auskünfte über
- Erwerbung des Urlaubsanspruch,
- Bezahlung während des Urlaubs,
- Durchführung des Urlaubs,
- Urlaub und Arbeitsplatzwechsel.
Kehren Sie nach Deutschland zurück, um hier eine Arbeit aufzunehmen, haben Sie nur Anspruch auf anteiligen Urlaub nach deutschen Regeln. Ihr dänisches Urlaubsgeld wird Ihnen jedoch auf Antrag, bei Beendigung der Beschäftigung, ausbezahlt. Verweisen Sie in Ihrem Antrag auf §30 (2) ferieloven (Urlaubsgeldgesetz) und melden Sie sich bei der Kommune von Ihrer CPR-nummer (Personennummer) ab. Teilen Sie außerdem eine Bankverbindung mit.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Eures Berater.