Anmeldungen
Wenn Sie als Grenzpendler in Dänemark arbeiten wollen, benötigen Sie als EU-Bürger keine Aufenthaltsgenehmigung. Sie müssen nur weiterhin mit Ihrer Adresse an Ihrem Wohnort in Deutschland gemeldet sein (Einwohnermeldeamt).
Wenn Sie in Dänemark Arbeit aufnehmen, müssen Sie sich an das Rathaus/den Bürgerservice der Kommune, in der Ihr Arbeitsplatz liegt, wenden. Sie müssen Ihren Personalausweis, sowie Dokumente über den Personenstand und Kinder (das Stammbuch) mitbringen. Bitte bringen Sie auch den Arbeitsvertrag mit.
Hier erhalten Sie:
- die dänische Krankenversicherungskarte (Sygesikringskort)
Bitte lesen Sie auch den Punkt „Krankenversicherung“!
Um in Dänemark arbeiten zu können benötigen Sie eine Lohnsteuerkarte. Diese können Sie nur online beim dänischen Finanzamt (Skat) beantragen.
Hier erhalten Sie:
- Steuernummer/CPR-Nummer (Personennummer),
- Steuerkarte (Skattekort).
Bitte lesen Sie auch den Punkt „Steuern“!
Sie benötigen ein dänisches oder ein grenzüberschreitendes Bankkonto, um Lohn ausgezahlt zu bekommen. Nur in seltenen Fällen wird das Gehalt direkt auf ein Bankkonto in Deutschland überwiesen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Eures Berater.