Arbeitnehmer
Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern ist ein verankerter Grundsatz des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, dessen Umsetzung durch abgeleitetes EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gewährleistet wird.
EU-Bürgern steht es somit zu,
- in einem anderen EU-Land Arbeit zu suchen,
- dort zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist,
- zu diesem Zweck dort zu wohnen,
- selbst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dort zu bleiben,
- hinsichtlich Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und aller anderen Sozialleistungen und Steuervorteile genauso behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes.
- dabei dieselbe Hilfestellung von den nationalen Arbeitsämtern zu erhalten und sich sowohl bei der dänischen Arbeitsvermittlung (Jobcenter) als auch bei der deutschen Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden.
Wenn Sie in der deutsch/dänischen Grenzregion Arbeit suchen möchten, finden Sie auf den nachfolgenden Seiten nützliche Informationen zur Arbeitsuche sowie Lebens- und Arbeitsbedingungen.