Arbeitslosenversicherung
Im Gegensatz zu allen anderen Arten der Sozialversicherung, ist die Arbeitslosenversicherung in Dänemark freiwillig. Wenn Sie in Dänemark wohnen und arbeiten, sind Sie nicht automatisch im Fall von Arbeitslosigkeit versichert.
Eine Arbeitslosenversicherung wird bei einer Arbeitslosenkasse (A-kasse) abgeschlossen.
Arbeitslosenkassen sind oft mit bestimmten Gewerkschaften verbunden, aber es gibt auch eine Reihe von branchenübergreifenden Arbeitslosenkassen. Auch wer kein Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann dennoch Mitglied einer Arbeitslosenkasse werden.
Um Arbeitslosengeld zu beziehen, muss man:
- beim kommunalen Jobcenter gemeldet sein;
- seit mindestens einem Jahr Mitglied einer dänischen Arbeitslosenversicherungskasse sein;
- eine gewisse Zeit vor Eintritt der Erwerbslosigkeit beschäftigt gewesen sein (als Beschäftigungsvoraussetzung gelten mindestens 52 Wochen innerhalb der letzten drei Jahre bei Vollzeitbeschäftigten und mindestens 34 Wochen Vollzeitbeschäftigung innerhalb der letzten drei Jahre bei Teilzeitbeschäftigten),
- dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Beschäftigungs- und Versicherungszeiten aus einem anderen EU-Land, wie z. B. Deutschland, können hier berücksichtigt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Eures Berater.
- Regionskontor & Infocenter, Suchbegriff: Die Arbeitslosenversicherung (D / DK)
- workindenmark: Die dänische Arbeitslosenversicherung (D / DK / ENG)
- STAR: Übersicht dänischer Arbeitslosenkassen, Suchbegriff: oversigt a-kasser, (DK / ENG)
- Ministry of Employment: Arbeitslosenversicherung in Dänemark (DK)