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Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung in Dänemark (A-kasse) ist freiwillig. Wenn Sie als Grenzgänger in Dänemark zu arbeiten beginnen, müssen Sie daher selber dafür sorgen, dass Sie gegen Arbeitslosigkeit versichert werden. Wenn Sie Ihren Leistungsanspruch aus Deutschland übertragen lassen möchten, setzt dies eine Mitgliedschaft in einer A-kasse innerhalb von 8 Wochen nach Arbeitsaufnahme voraus.

Verfahren bei Arbeitslosigkeit für Grenzpendler:

1. Vollständige Arbeitslosigkeit
Sie haben Anspruch auf Leistungen in Ihrem Wohnortland (D). Melden Sie sich sofort bei Ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit in Deutschland.

Vorzulegen ist ein Nachweis der Beschäftigungszeiten in Dänemark, das Formular PD U1 (Portable Document U1).

Der Vordruck PD U1 ist anzufordern:

  • von Arbeitnehmern, die einer Arbeitslosenkasse (A-kasse) angehören, bei der jeweiligen Arbeitslosenkasse. Ein Verzeichnis der Arbeitslosenkassen und deren Anschriften können z.B. auf der Homepage von „Styrelsen for Arbejdsmarked og Rekruttering“ (www.star.dk) aufgerufen werden.
  • von Arbeitnehmern, die keiner Arbeitslosenversicherung (A-kasse) angehören, beiStyrelsen for Arbejdsmarked og Rekruttering

    Njalsgade 72A

    Postboks 2000

    DK-2300 København S

    Telefon: +45 72142000

    E-mail: star@star.dk

    Internetadresse: www.star.dk

Wenn Sie die PD U1 selber anfordern möchten, muss das Anmeldeformular EØS 4.0 verwendet werden. Das ausgefüllte Formular senden Sie, wie zuvor beschrieben, entweder an Ihre zuständige a-kasse oder an STAR. Anschließend wird die A-kasse oder STAR die erforderlichen Informationen bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber einholen.

Vom Arbeitgeber:

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren bisherigen Arbeitgeber dazu aufzufordern, die erforderlichen Informationen digital auf www.star.dk oder www.virk.dk oder durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars EØS 7 zu übermitteln. Sollten Sie in mehreren Beschäftigungsverhältnissen gewesen sein, muss jeder einzelne Arbeitgeber dies vornehmen.

Es verkürzt die Arbeitszeiten, wenn die Daten direkt von Ihrem früheren Arbeitgeber mitgeteilt werden.

In beiden Fällen wird Ihnen das PD U1 Formular postalisch zugestellt. Dieses müssen Sie bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit einreichen.   

2. Vorübergehende Arbeitslosigkeit

Liegt vor bei zum Beispiel:

  • Entlassung wegen Schlechtwetter,
  • Entlassung wegen Kurzarbeit,
  • Entlassung wegen Materialmangels,
  • Urlaubsgeld bei kollektiver Schließung im ersten Urlaubsjahr.

Zur Klärung Ihrer Ansprüche wenden Sie sich umgehend an Ihre A-kasse und die deutsche Bundesagentur für Arbeit.

Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit besteht kein Leistungsanspruch bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland!

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Eures Berater.

  • Regionskontor & Infocenter: Suchbegriff: Arbeitslosenversicherung (D)
  • STAR: Informationen zu EØS 4.0 / PD U1 (DK), Antragsformular EØS 4.0 für PD U1 (D)
  • Bundesagentur für Arbeit: EU-Regelungen über die soziale Sicherheit (D)
  • Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt 20 „Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung“ (D)
  • Bundesagentur für Arbeit: PD U 1 – Hinweise zur Anforderung von Vordrucken (D)
  • STAR: Übersicht dänischer Arbeitslosenkassen (a-kasser), (DK / ENG)
  • STAR: Antragsformular EØS 7 (DK)
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