Aufenthaltsgenehmigung
Als EU Bürger können Sie sich bis zu drei Monate frei in Dänemark aufhalten. Falls Sie während Ihres Aufenthalts nach einer Arbeitsstelle suchen, dürfen Sie sich bis zu drei Monate lang in Dänemark aufhalten, ohne eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Bei einem längeren Aufenthalt müssen Sie eine EU-Aufenthaltsgenehmigung (DK: EU-opholdsbevis) beantragen. Es empfiehlt sich allerdings, die EU Aufenhaltsgenehmigung so schnell wie möglich zu beantragen. Erst nach Erhalt der EU Aufenthaltsbescheinigung kann die Anmeldung in der dänischen Sozialversicherung erfolgen.
Wenn Sie sich noch nicht in Dänemark befinden, können Sie die EU Aufenthaltsgenehmigung bei der dänischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) Ihres Heimatslandes beantragen. Hierzu müssen Sie persönlich vorsprechen.
Wenn Sie sich bereits in Dänemark aufhalten, beantragen Sie die EU Aufenhaltsgenehmigung bei Ihrer zuständigen Staatsverwaltung (DK: Statsforvaltningen). Auch hier müssen Sie persönlich vorsprechen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Eures Berater.