Das dänische Bildungssystem

Das Schulsystem

In Dänemark müssen alle Kinder neun Jahre lang unterrichtet werden, und zwar von dem Jahr an, in dem sie sieben Jahre alt werden. Es gibt eine freiwillige Vorschulklasse (0.Klasse) für Kinder im Alter von sechs Jahren sowie ein freiwilliges zehntes Schuljahr.

Die Mehrheit der dänischen Kinder besucht die öffentliche Volksschule (Folkeskole), die nichts kostet. Darüber hinaus gibt es auch Privatschulen (Friskoler), für welche die Eltern teilweise monatlich oder jährlich bezahlen müssen. Da in Dänemark keine Schulpflicht, sondern eine Unterrichtspflicht besteht, werden einige Kinder zu Hause unterrichtet.

Die Volksschule (Folkeskole) 

Die Schulbildung beginnt in Dänemark mit der neunjährigen Volksschule (Folkeskole), für Kinder zwischen sechs und 16 Jahren, die mit der Abschlussprüfung FSA (Folkeskolens Afgangsprøve) endet. Eine Trennung der Schüler vor der 9. Klasse findet nicht statt, es besteht insofern eine neunjährige Gemeinschaftsschule. Nach der Abschlussprüfung, die einem Hauptschulabschluss gleichzussetzen ist, bieten sich den Schülern je nach Eignung mehrere Wege an.

Zunächst besteht die Möglichkeit, nach der 9. Klasse noch ein weiteres Jahr auf die Folkeskole zu gehen und die Erweiterte Abschlussprüfung zu absolvieren (die sogenannte FS10, vormals FSU). Diese entspricht etwa der Mittleren Reife (Realschulabschluss). Viele Schüler absolvieren das 10. Jahr aber auch auf einer sogenannten Efterskole (Nachschule).

Das Pensum besteht aus einem Teil Pflichtfächer, in den höheren Klassen kommen Wahlfächer hinzu.

Privatschulen (Friskoler)

Diese Schulen bieten einen Unterricht an, der sich an dem der Folkeskole orientiert. Allerdings bewegt sich dieser in einem freieren Rahmen, was die Durchführung anbelangt. Der Unterricht basiert auf unetrschiedlichen philosophischen und ideologischen Grundprinzipien (z.B. Schulen der Deutschen Minderheit). Privatschulen sind selbststeuernde Einrichtungen, können jedoch, wenn sie sich an das Unterrichtsministerium wenden, auch staatlich bezuschusst werden.

Nachschulen (Efterskoler)

Die Nachschulen sind Kostschulen/Internate, in denen die Jugendlichen neben den Fächern der 10. Klasse vor allem soziale, künstlerische, sportliche oder musikalische Kompetenzen entwickeln sollen, wobei der Schwerpunkt bei jeder Efterskole anders gelegt wird. Nachschulen werden staatlich und privat finanziert.

Weiterführende Schulen

Weiterführende Schulen nach der Folkeskole sind das Gymnasium (STX), das Handelsgymnasium (HHX) sowie das technische Gymnasium (HTX).

Das Gymnasium ist mit dem deutschen Gymnasium vergleichbar und endet mit dem dänischen Abitur (Allgemeine Hochschulreife), dem sogenannten Studentereksamen. Vom Niveau und vom Umfang der Hochschulreife her entspricht das Studentereksamen dem deutschen Abitur, das heißt, mit dem Studentereksamen ist es möglich, alle Studiengänge in Dänemark zu studieren, wobei es für bestimmte Studiengänge jedoch erforderlich ist, bestimmte Kurse im Abitur belegt zu haben.

Das dänische Abitur, dass an einer dänischen Schule in Deutschland absolviert wurde (Det Danske Mindretal), wird gleichermaßen anerkannt und stellt eine Zulassung zu allen Studiengängen in Dänemark dar.

Der Besuch des Gymnasiums dauert drei Jahre, entspricht also der gymnasialen Oberstufe. Je nachdem, ob man nach der 9. oder 10. Klasse auf das Gymnasium geht, dauert es 12 oder 13 Jahre bis zum Abitur.

Berufsausbildung

Nach dem Besuch einer Gemeinschaftsschule (Folkeskole: Primar- und Sekundarstufe I), können Schüler zwischen dem Besuch einer allgemeinbildenden Sekundarschule (Gymnasiale uddannelser) und einer Berufsausbildung (Erhvervsuddannelse) wählen.

Die berufliche Erstausbildung lässt sich untergliedern in:

  • Erhvervsuddannelserne – EUD (alternierende berufliche Erstausbildung), die die kaufmännischen und die technischen Ausbildungsgänge umfasst
  • Social- og sundhedsuddannelserne – SOSU (berufliche Erstausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen)
  • Landbrugsuddannelsen (berufliche Erstausbildung in der Landwirtschaft)
  • Søfartsuddannelsen (berufliche Erstausbildung im Bereich der Seefahrt, Zuständigkeit: Seefahrtsbehörde

Die Berufsausbildung dauert 1 ½ bis 5 ½ Jahre. Dabei wechseln sich schulischer Unterricht und betriebliche Ausbildungsabschnitte ab, welche auf der Grundlage von Ausbildungsverträgen zwischen den Auszubildenden und den betreffenden Betrieben absolviert werden. Die Berufsausbildung gliedert sich in zwei aufeinander folgende Abschnitte:

1. Das Basisprogramm

Das in der Regel vollzeitschulische Basisprogramm dauert je nach Vorqualifikation ca. 20 bis 60 Wochen. Es beinhaltet Grundlagenfächer, fächerübergreifende Inhalte, Wahlfächer sowie Einführungs- und Stützkurse.

Alternativ zum Basisprogramm können Auszubildende einen praxisorientierten Einstieg wählen, die sogenannte „Neue Lehre“ (ny mesterlære). Die Auszubildenden absolvieren ein ca. einjähriges Praktikum in einem Unternehmen, das mit einer praktischen Prüfung abschließt und ebenfalls für den Besuch der jeweiligen Hauptprogramme qualifiziert.

Im Basisprogramm können die Auszubildenden zwischen den folgenden zwölf Fachbereichen wählen:

  • Medien
  • Gesundheit, Pflege und Pädagogik
  • Handel
  • Bau und Installation
  • Tiere, Pflanzen und Natur
  • Nahrungsmittelherstellung
  • Produktion und Entwicklung
  • Kosmetik
  • Transport und Logistik
  • Antrieb, Steuerung und IT
  • Auto, Flugzeug und andere Transportmittel
  • Kundendienst

2. Das Hauptprogramm

Das duale Hauptprogramm setzt einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb (oder einer Berufsschule) voraus, der durch die Sozialpartner als Ausbildungsbetrieb anerkannt ist. Nach dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung (in der Regel Theorie und Praxis), erhält der Prüfling seinen „Uddannelsesbevis“ (Ausbildungsnachweis).

Alternativ können Auszubildende ein Ausbildungsprogramm wählen, bei dem die berufliche Ausbildung mit einer höheren Sekundärbildung kombiniert wird (EUX) und mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung abschließt. Auszubildende erhalten hierdurch die Möglichkeit, den selben Bildungsweg, wie Schüler mit Abitur, einzuschlagen (generel studiekompetence).

Nach abgeschlossener Berufsausbildung kann ein berufsbezogenes Bachelorprogramm oder eine Berufsakademie besucht werden.

Die berufliche Grundausbildung (Erhvervsgrunduddannelsen – EGU)

Für Schüler, die einer individuellen Förderung bedürfen, besteht neben dem regulären Ausbildungssystem zusätzlich die Möglichkeit einer in der Regel zweijährigen Grundausbildung (lov om erhvervsgrunduddannelse). Sie wird von den Gemeinden in Zusammenarbeit mit den lokalen Bildungseinrichtungen organisiert. Es handelt sich hierbei um eine überwiegend praktische Ausbildung, die 1 ½ bis 3 Jahre dauert. EGU-Schüler werden in der Regel für eine Helfertätigkeit in der Industrie geschult.

EU-Bürger 

Als EU-Bürger können Sie auch in einem anderen EU-Land eine Berufsausbildung absolvieren. Der deutsche Schulabschluss wird in Dänemark anerkannt.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die zuständige Berufsschule in Dänemark: Eine „Handelsskole“ im kaufmännischen Bereich oder eine „Teknisk skole“ in allen anderen Bereichen. Dort können Sie erfahren, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt sind und wie die Ausbildung durchgeführt wird.

Die Adressen der unterschiedlichen Schulen können auch in der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Flensburg erfragt werden.

Informationen über die Anerkennung von Berufsausbildungen in Dänemark finden Sie auf der Internetseite von“ Danish Agency for International Education“.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Eures Berater.

Die Deutsch-Dänische Verbundausbildung

Zur Steigerung der Auszubildendenmobilität arbeitet die IHK zu Lübeck im Projekt „Deutsch-Dänische Verbundausbildung“ mit dem dänischen Partner „Center für berufsorientierte Ausbildung Lolland Falster “ (CELF) zusammen. Ebenso ermöglicht die IHK Flensburg zusammen mit dem Ausbildungscenter EUC Syd Aabenraa Jugendlichen mehrmonatige Ausbildungszeiten im Nachbarland. Das Ziel hierbei ist, die Attraktivität der Ausbildungslandschaft in Schleswig-Holstein anhand von grenzüberschreitenden Verbundsausbildungen bis hin zu möglichen Doppelqualifizierungen zu fördern.

Bitte informieren Sie sich hierzu über die beigefügten Links und nehmen Sie ggf. Kontakt zur IHK auf.

Finanzierung der Berufsausbildung

Während der praktischen Ausbildungszeit bekommen Auszubildende i. d. R. Lohn vom Arbeitgeber. Während des theoretischen Teils können Sie u. U. „SU“ (Statens Uddannelsesstøtte) erhalten. Ob ein Anspruch besteht, müssen Sie in jedem Einzelfall mit Ihrer Ausbildungsstelle in Dänemark oder mit „SU-Styrelsen“ in Kopenhagen klären.

Ergänzende Ausbildungsabschnitte einer deutschen Berufsausbildung, die in Dänemark durchgeführt werden, können im Einzelfall finanziell gefördert werden. Nähere Informationen erteilt die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Flensburg.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Eures Berater.

Finanzierung des Studiums

Die Frage, ob und von welchem Land Sie evtl. Unterstützung bekommen können, kann nicht generell beantwortet werden. Dies hängt von zu vielen Kriterien ab und muss für jeden Einzelfall geklärt werden.

Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit einer Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn Schüler und Studenten täglich von ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland aus eine in Dänemark gelegene Ausbildungsstätte besuchen (Grenzgänger).

Die Zuständigkeit für die Antragstellung erfragen Sie bitte beim nächstgelegenen Amt für Ausbildungsförderung (z. B. Stadt Flensburg).

Obenstehendes gilt auch, wenn Sie Ihren Wohnsitz zum Zwecke der schulischen Ausbildung/des Studiums oder Ihren ständigen Wohnsitz nach Dänemark verlegen.

U. U. ist eine Förderung von dänischer Seite aus möglich (SU, Statens Uddannelsesstøtte). Ob für Sie ein Anspruch besteht, klären Sie bitte mit Ihrer Ausbildungsstätte in Dänemark oder mit „SU-styrelsen“ in Kopenhagen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Eures Berater.

Studium