Mutterschaftsurlaub / Elternzeit
Es gibt unterscheidliche Modelle für die Elternzeitregelung – es gibt eine Vielzahl flexibler Möglichkeiten. Die Flexibilität erfordert in den meisten Fällen jedoch, dass hierüber eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wird.
Als Eltern haben Sie Anspruch auf insgesamt 52 Wochen Mutterschaftsgeld bei Abwesenheit vom Arbeitsplatz bedingt durch eine Entbindung oder eine Adoption.
Die Elternzeit ist in vier Stufen unterteilt:
- 4 Wochen Schwangerschaftsurlaub (Graviditetsorlov) vor dem erwarteten Geburtstermin
- 14 Wochen Mutterschaftsurlaub (Barselorlov) nach der Geburt
- Vaterschaftsurlaub für 2 aufeinander folgende Wochen innerhalb der ersten 14 Tage nach der Geburt
- 32 Wochen Elternzeit, die sich die Eltern teilen können.
Der Elternurlaub und die Zahlung des Elterngeldes richten sich nach den Bestimmungen des Beschäftigungslandes. Die Umsetzung der jeweiligen Regeln kann darüber hinaus, abhängig von der zuständigen dänischen Kommune, variieren.
Benachrichtigung des Arbeitgebers:
- Die Mutter muss ihrem Arbeitgeber 3 Monate vor dem Entbindungstermin von der Schwangerschaft und über die Inanspruchnahme ihrer zustehenden Urlaubswochen vor dem Termin in Kenntnis setzen.
- Der Vater muss seinem Arbeitgeber 4 Wochen vor der Geburt darüber informieren, wenn er die 2 Wochen Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen möchte.
- Beide müssen binnen 8 Wochen nach der Geburt die jeweiligen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, wie viel Urlaub sie nehmen möchten und wann.
Bitte beachten Sie Ihre Meldepflicht!
Teilen Sie Änderungen in Verbindung mit Ihrer Elternzeit stets Udbetaling Danmark mit. Sollten Sie dies versäumen, riskieren Sie, dass Rückzahlungen fällig werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder an das Regionskontor & Infocenter.
Bitte entnehmen Sie detaillierte Angaben den beigefügten Links!