Finanzierung des Studiums
Die Frage, ob und von welchem Land Sie evtl. Unterstützung bekommen können, kann nicht generell beantwortet werden. Dies hängt von zu vielen Kriterien ab und muss für jeden Einzelfall geklärt werden.
Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit einer Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn Schüler und Studenten täglich von ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland aus eine in Dänemark gelegene Ausbildungsstätte besuchen (Grenzgänger).
Die Zuständigkeit für die Antragstellung erfragen Sie bitte beim nächstgelegenen Amt für Ausbildungsförderung (z. B. Stadt Flensburg).
Obenstehendes gilt auch, wenn Sie Ihren Wohnsitz zum Zwecke der schulischen Ausbildung/des Studiums oder Ihren ständigen Wohnsitz nach Dänemark verlegen.
U. U. ist eine Förderung von dänischer Seite aus möglich (SU, Statens Uddannelsesstøtte). Ob für Sie ein Anspruch besteht, klären Sie bitte mit Ihrer Ausbildungsstätte in Dänemark oder mit „SU-styrelsen“ in Kopenhagen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Eures Berater.
- Udannelses- og Forskningsministeriet – Styrelsen for videregående Uddannelser: SU for foreign students (ENG)
- Udannelses- og Forskningsministeriet – Styrelsen for videregående Uddannelser: SU (DK/ENG)
- Deutsches Studentenwerk: Finden Sie hier Ihr Amt für Ausbildungsförderung (D/ENG)
- Bundesministerium für Bildung und Forschung: Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG (D)