Grenzpendler
Wenn Sie bei einem Arbeitgeber in Dänemark angestellt sind, jedoch weiterhin in Deutschland Ihren Wohnsitz beibehalten, sind Sie in Dänemark in der Regel beschränkt steuerpflichtig.
Wenn Sie Ihr Einkommen in Dänemark beziehen, ohne dort Wohnhaft zu sein, zahlen Sie in das dänische Steuersystem ein, während eine unbeschränkte Steuerpflicht für das Einkommen in Deutschland gilt. Das deutsch-dänische Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass man als Genzpendler nur in einem Land unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Damit Ihr Arbeitgeber weiß, was Sie an vorläufiger Steuer zu zahlen haben, benötigt er Informationen über Ihren Steuersatz und Ihren Steuerabzug. Diese Informationen gehen aus der digitalen Steuerkarte hervor.
Wenn Ihr Arbeitgeber keine Steuerkarte erhält, muss er eine vorläufige Steuer in Höhe von 55% Ihres Gehalts einbehalten!
Einen Vorauszahlungsbescheid und eine digitale Steuerkarte erhalten Sie bei SKAT.
Vorab benötigen Sie jedoch eine Personennummer (CPR-Nummer). Hierzu wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgerzentrum der Kommune, in der Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat, oder an International Citizen Service Centre (icitizen.dk).
Wenn Sie früher schon einmal in Dänemark gearbeitet haben, haben Sie bereits eine Personennummer, die Sie verwenden können. Diese verliert niemlas Ihre Gültigkeit.
In Dänemark ist jeder dazu verpflcihtet, jährlich eine Steuererklärung (meistens elektronisch) bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen. Jeder Bürger hat hierzu elektronischen Zugang zu seiner Steuermappe bei der Steuerbehörde SKAT und kann selbstständig die Steuerkarte ändern oder seine Steuererklärung online erstellen.
Für Grenzpendler ist im Regelfall der 01. Juli der letzte Abgabetermin. Bitte denken Sie daran, im laufenden Jahr schnellstmöglich alle Änderungen bzgl. Ihres Familienstandes sowie Wohn- und Arbeitsortes etc. bei der Steuerbehörde anzugeben. So vermeiden Sie ggf. eine Nachzahlung von Steuern. Nutzen Sie auch das Selbstbedienungsportal TastSelv von SKAT.
Werden die Fristen nicht eingehalten, wird eine Strafe von bis zu 5.000 Dkr erhoben, abhängig von der Dauer der Fristüberschreitung!
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Steuenbehörden (Finanzamt) beider Länder.
Steuern Grenzpendler
- Regionskontor & Infocenter: Suchbegriff: Steuern (D)
- SKAT: Steuerleitfaden – wenn Sie im Ausland wohnen und in Dänemark arbeiten (D, Bitte wählen Sie die aktuellste Version!)
- SKAT: Antrag auf CPR-Nummer & Steuerkarte (Formular 04.063),(D / DK)
- International Citizen Service (icitizien): Civil Registration number (ENG)
- Skat: TastSelv (DK)