Krankengeld
Bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit unterliegen Sie als Grenzpendler den dänischen Bestimmungen. Wenn Sie am Wohnsitz in Deutschland erkranken, können Sie sich gemäß den in der dänischen Gesetzgebung geltenden Bestimmungen krankmelden, d.h. beim Arbeitgeber oder evtl. bei der Kommune.
Weitere Informationen erhalten Sie über das Regionskontor & Infocenter.