Pkw
Wenn Sie ein Fahrzeug nach Dänemark mitbringen und Ihren Wohnsitz in Dänemark nehmen, muss das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Einreise mit einem dänischen Kennzeichen zugelassen werden und Sie müssen eine Zulassungsgebühr entrichten.
Damit das Fahrzeug mit dänischem Kennzeichen zugelassen werden kann, muss von einem dänischen Kfz-Prüfbetrieb teils eine allgemeine technische Inspektion, teils eine Zollinspektion vorgenommen werden, um die Identität, den Kilometerstand, die Ausstattung und den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs festzustellen.
Nach erfolgter Kfz-Prüfung, müssen Sie persönlich bei einem Steuercenter (Skattecenter) vorsprechen. Sie finden das nächstgelegene Steuercenter bei www.skat.dk unter dem Menüpunkt „Kontakt“.
Wenn das Fahrzeug mit einem dänischen Kennzeichen zugelassen werden soll, müssen Sie eine Zulassungsgebühr einreichen.
Wenn Ihr Fahrzeug in Dänemark zugelassen ist, müssen Sie jährliche Abgaben entrichten (Kfz-Steuer und Umweltabgabe). Diese Abgaben richten sich u. a. nach Ihrem Fahrzeug und der Art seiner Nutzung. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen die dänischen Zoll- und Finanzbehörden.
Um ein Kraftfahrzeug in Dänemark zuzulassen, müssen Sie zuerst eine Haftpflichtversicherung abschließen. Nähere Auskünfte bekommen Sie bei einer Versicherungsgesellschaft.