Rente
Es gibt verschiedene Rentenformen:
Staatliche Rente („Folkepension“), die gesetzlich bestimmt und ein Teil der Sozialversicherung in Dänemark ist.
Sonstige gesetzliche Rentenversicherungen
- Die Zusatzrentenversicherung für Arbeitnehmer – „ATP-Bidrag“
- Das besondere Rentensparguthaben – „SP-Bidrag“
Kollektive Rentenversicherungen, die zwischen den Tarifparteien mittels eines für ein bestimmtes Gebiet geltenden Tarifvertrags vereinbart werden.
Betriebsrente („Firmapension“), die individuell zwischen dem einzelnen Unternehmen und dem Angestellten vereinbart wird.
Privates Rentensparguthaben, das eine Person unabhängig von ihrem Arbeitgeber bei ihrer Bank oder Rentenkasse errichtet.
Durch den Aufenthalt in Dänemark erwirbt man nach einigen Jahren einen Anspruch auf staatliche Rente, und viele Personen unterliegen durch ihren Arbeitsvertrag gleichzeitig einer Betriebsrente oder einer kollektiven Rentenversicherung. Ausserdem entscheiden sich viele Arbeitnehmer zusätzlich dazu, eine private Rentenversicherung abzuschliessen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Eures Berater.