Sozialleistungen
In Dänemark gibt es Sozialleistungen in folgenden Bereichen:
- Kindergeld,
- Krankenversicherungsgesetz,
- Gesetz zur Schwangerschaftshygiene und Geburtshilfe,
- Gesetz zu Lohnersatzleistungen bei Krankheit oder Entbindung,
- Gesetz zur sozialen Rente,
- Gesetz zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung (ATP – Gesetz),
- Arbeitsunfallversicherungsgesetz,
- Teile des Sozialgesetzes, die Rehabilitationsmaßnahmen betreffen.
Bitte beachten Sie, dass man in Dänemark keine Pflegeversicherung hat.
Um einen Rechtsanspruch auf die übrigen Sozialleistungen nach dem Sozialgesetz zu erwerben, ist es notwendig den festen Wohnsitz in Dänemark zu haben.