Voraussetzungen
Seit einigen Jahren ist Dänemark für ausländische Arbeitskräfte aus verschiedenen Bereichen attraktiv und es wird erwartet, dass der Bedarf an ausländischen Arbeitskräften in den kommenden Jahren weiter ansteigt.
Auch wenn die meisten Dänen oft Deutsch sprechen, werden Sie früher oder später Dänisch lernen müssen.
Wenn Sie als Mitarbeiter im dänischen Gesundheitssektor (z. B. Arzt, Zahnarzt, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Hebamme, Physiotherapeut) arbeiten wollen, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer deutschen Berufsausbildung in Dänemark. Diese Anerkennung wird „Autorisation“ genannt und wird bei der Gesundheitsbehörde (Sundhedsstyrelsen) ausgestellt.
Wenn Ihr Beruf gesetzlich geregelt ist, müssen Sie eine Zulassung beantragen. Das gilt z.B. für die Arbeit mit verschiedenen gefährlichen Stoffen, Staplerfahrer, Elektroinstallateure, Wirtschaftsprüfer.
Auf der Website von „Uddannelses- og Forskningsministeriet“ können Sie sehen, ob Ihr Beruf gesetzlich geregelt ist und wie Sie gegebenenfalls eine Zulassung für den Beruf beantragen oder sich anmelden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Eures Berater.