Wegeunfallversicherung
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zu oder von der Arbeit erleiden. Wenn Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie über Ihren Arbeitgeber gesetzlich versichert.
Ein Pendler, der in Dänemark arbeitet und in Deutschland wohnt, unterliegt auf der Fahrt zwischen seiner Wohnung und dem Arbeitsplatz nicht dem dänischen Berufsunfallschutz. Der dänische Berufsunfallschutz deckt nicht den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab. Demzufolge gibt es nach dem Gesetz über den Berufsunfallschutz keine Entschädigung bei Unfällen auf dem Weg zwischen der Wohnung und der täglichen Arbeitsstätte, und auch nicht auf dem Weg zwischen der Wohnung und einer vorübergehenden Arbeitsstätte.
Als Grenzpendler hat man die Möglichkeit, die Risiken des Wegeunfalls im Rahmen einer allgemeinen Unfallversicherung bei einer deutschen oder dänischen Versicherung privat abzudecken.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Eures Berater.